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14 Jahre Haft für organisierte Schwarzarbeit

Drei Angeklagte wegen bandenmäßigen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt verurteilt

Am 31. Mai 2024 hat das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil gegen den Geschäftsführer eines Logistikunternehmens und seine zwei Komplizen einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Ermittlungsverfahren des Hamburger Zolls gesetzt.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Bande ein komplexes Täuschungssystem der Schwarzarbeit genutzt zu haben, indem sie falsche Rechnungen eingebucht hatten, um unter dem Deckmantel diverser Logistikfirmen Schwarzlohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer zu verschleiern. Dadurch hatten sie sich der Steuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten beziehungsweise der Beihilfe hierzu schuldig gemacht.

Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden den Angeklagten durch die umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg und der Steuerfahndung Hamburg nachgewiesen, mehrere Hundert Beschäftigte eingesetzt zu haben, ohne die erforderlichen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen.

Es ist dadurch ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden in Höhe von 3,3 Millionen Euro entstanden. Darüber hinaus sind noch 2,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen worden.

Das Gericht folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen den Hauptangeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 35 Fällen.

Die Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf beziehungsweise drei Jahren verurteilt.

Außerdem ordnete das Gericht an, dass zur Kompensation der verursachten Schadenssumme insgesamt 531.630 Euro aus dem Vermögen der Täter eingezogen werden sollen (sogenannte Taterträge).

"Aus Sicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist dies nicht nur in Hinblick auf die relativ hohen Strafen ein herausragender Erfolg in einem Fall von Wirtschaftskriminalität", so der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg Ralf Deutschendorf.

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