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Hohe Geldstrafen für Einzelhändler und Gastronom

Zwei Strafbefehle nach Zollprüfung und -ermittlungen

Der 34-jährige Betreiber eines Lebensmittelherstellungsbetriebs in Lahr hatte im Februar vergangenen Jahres mehrere Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach während einer verdachtslosen Prüfung in seinem Unternehmen wiederholt beleidigt und mehrfach bedroht.

Der Leiter des Hauptzollamts Lörrach hatte deshalb in seiner Funktion als Dienstvorgesetzter bei der Staatsanwaltschaft Offenburg Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Mann gestellt. Das Amtsgericht Kehl folgte den Vorwürfen und verhängte gegen den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro.

In einem anderen Fall hatten Zollbeamtinnen und -beamte des Hauptzollamts Lörrach festgestellt, dass der Geschäftsführer eines Offenburger Gastronomiebetrieb im Jahr 2022 über einen Zeitraum von sieben Monaten mehrere seiner Angestellten nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet und somit Beiträge in Höhe von mehr als 51.000 Euro nicht abgeführt hatte.

Das Amtsgericht Offenburg verhängte deshalb gegen den Mann wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in sieben Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Die hinterzogenen Beiträge muss er selbstverständlich nachentrichten.

Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

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