Erfolgreiche Zusammenarbeit des Zolls im Aktionsbündnis
19. Arbeitskreissitzung in der Bündnisbranche Bauwirtschaft
Am 22. Mai 2024 fand bei der Generalzolldirektion die 19. Arbeitskreissitzung in der Bündnisbranche Bauwirtschaft statt.
Ziel der Sitzung war der Austausch und die engere Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mit den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften der Baubranche.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls legt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie des daraus erwachsenden Interesses von Politik, Wirtschaft, Verbänden sowie Gewerkschaften und der Bevölkerung im Allgemeinen einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Deshalb wurde bereits im Jahr 2004 für diese Branche das erste bundesweite Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen.
Das Bündnis bietet in erster Linie eine Plattform, um mehr Sensibilität für die negativen Folgen von Schwarzarbeit herzustellen und bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern darauf hinzuwirken, dass zwingende Mindestarbeitsbedingungen und steuerrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Plichten eingehalten werden. Des Weiteren wird der Informationsfluss zwischen den Verbänden und der Finanzkontrolle vor Ort weiter intensiviert.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2023 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdeckerhandwerks, Elektrohandwerks, Gerüstbauerhandwerks und des Maler- und Lackierhandwerks bundesweit mehr als 8.700 Ordnungswidrigkeitenverfahren und rund 12.200 Strafverfahren eingeleitet.
Am 20. März 2024 hat zuletzt eine bundesweite Schwerpunktprüfung stattgefunden, an der alle Hauptzollämter beteiligt waren. Dort war der Fokus insbesondere auf Großbaustellen gerichtet. Die rund 3.300 Beschäftigten des Zolls befragten auf den Baustellen bundesweit insgesamt mehr als 10.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten rund 300 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner über 300 Straf- sowie über 250 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Gemeinsam haben das Bundesministerium der Finanzen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der besonders betroffenen Wirtschaftszweige Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Bundesweite Bündnisse gibt es derzeit in der Bau- und in der Fleischwirtschaft, in der Gebäudereinigung, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk, in der Textilreinigung beziehungsweise im Textilservice, im Elektrohandwerk, im Gerüstbauerhandwerk sowie im Friseurhandwerk.
Die Mitarbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erhöht die Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung.