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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Elf Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Bei einer Baustellenkontrolle im Süden des Landkreises Osnabrück haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 8. Mai 2024 elf illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten elf Arbeitnehmer an, die mit Glasfaserarbeiten beschäftigt waren. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer aus Usbekistan stammten. Einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.

Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Für die Durchführung der Verfahren sind insgesamt Sicherheitsleistungen in Höhe von 3.100 Euro erhoben worden.

Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen der usbekischen Staatsangehörigen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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