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Hauptzollamt Rosenheim prüft den Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops

Hauptzollamt Rosenheim prüft den Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops

  • Ort und Datum : Rosenheim, 24. April 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Rosenheim

  • StrasseHausnummerMünchener Straße 51
  • PLZOrt83022 Rosenheim

56 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten im Getränkeeinzelhandel, bei Kiosken und Tankstellenshops letzte Woche eine regionale Schwerpunktprüfung im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim durch. Sie befragten insgesamt 138 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen war in 40 Fällen notwendig.

"Es handelte sich um eine Präventivmaßnahme, die verdeutlichen sollte, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. Unser Einsatz zielte darauf ab, das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern", so Zolloberamtsrat Markus Grella, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Hinweise auf mögliche Mindestlohnunterschreitungen (seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 12,41 Euro je Stunde) oder Scheinselbstständigkeit standen im Fokus. Der Zoll nahm dabei insbesondere die Rechtmäßigkeit der Arbeitsbedingungen und Auftragsverhältnisse sowie die Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse ausländischer Arbeitnehmer unter die Lupe. Beispielsweise wurde hinterfragt, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung gemeldet sind. Wurden auch Sozialleistungen zu Unrecht bezogen oder lagen gar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vor, galt es, dies aufzudecken.

Nach Abschluss noch umfangreicher erforderlicher Nachprüfungen im Austausch mit anderen Behörden und insbesondere der Rentenversicherung wird sich herausstellen, ob weitere Schritte einzuleiten sind.

Zusatzinformation

Das Hauptzollamt Rosenheim bekämpft Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung an den drei Standorten Rosenheim, Traunstein und Weilheim und ist von dort aus für die Landkreise Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech und Starnberg zuständig.

Sowohl auf bundesweiter als auch auf regionaler Ebene führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch.

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

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