- Ort und Datum : Rosenheim, 24. April 2024

56 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten im Getränkeeinzelhandel, bei Kiosken und Tankstellenshops letzte Woche eine regionale Schwerpunktprüfung im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim durch. Sie befragten insgesamt 138 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen war in 40 Fällen notwendig.
"Es handelte sich um eine Präventivmaßnahme, die verdeutlichen sollte, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. Unser Einsatz zielte darauf ab, das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern", so Zolloberamtsrat Markus Grella, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Hinweise auf mögliche Mindestlohnunterschreitungen (seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 12,41 Euro je Stunde) oder Scheinselbstständigkeit standen im Fokus. Der Zoll nahm dabei insbesondere die Rechtmäßigkeit der Arbeitsbedingungen und Auftragsverhältnisse sowie die Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse ausländischer Arbeitnehmer unter die Lupe. Beispielsweise wurde hinterfragt, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung gemeldet sind. Wurden auch Sozialleistungen zu Unrecht bezogen oder lagen gar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vor, galt es, dies aufzudecken.
Nach Abschluss noch umfangreicher erforderlicher Nachprüfungen im Austausch mit anderen Behörden und insbesondere der Rentenversicherung wird sich herausstellen, ob weitere Schritte einzuleiten sind.