- Ort und Datum : Lörrach, 10. April 2024
Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren hatte ein Ehepaar aus der nördlichen Ortenau gemeinsam Leistungen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis in Gesamthöhe von rund 22.000 Euro bezogen, im wiederholten Antragsverfahren aber verschwiegen, dass es währenddessen durchaus Einkünfte erzielt hat.
Zollbeamtinnen und -beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten ermittelt, dass die beiden für zahlreiche Auftraggeber Handwerksarbeiten ausgeführt und einen Onlinehandel betrieben hatten.
Das Amtsgericht Kehl sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte den Mann und die Frau wegen Betrugs zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 1.500 Euro.
Die überzahlten Leistungen müssen die beiden Beschuldigten selbstverständlich ebenfalls an die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis zurückzahlen.