- Ort und Datum : Dortmund, 9. April 2024
Durch das Landgericht Bochum, 13. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, ist ein 48-jähriger Serbe aus Dortmund in seiner Funktion als Arbeitgeber wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen, davon in 40 Fällen in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und Betrug, rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.
Durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund und des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2018 bis 2022 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden.
Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzte der Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sogenannte Scheinfirmen). Der Verurteilte meldete Arbeitsentgelte gegenüber den Krankenkassen beziehungsweise dem Finanzamt nicht an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro vor.