- Ort und Datum : Lörrach, 8. April 2024
Am 2. April 2024 überprüften Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Offenburg des Hauptzollamts Lörrach einen Gastronomiebetrieb in Achern.
Bei Sicht der Beamten versuchten zwei ausländische Angestellte zu entwischen, konnten aber an ihrer hektischen Flucht gehindert werden. Beide hielten sich unrechtmäßig ohne Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Es wurden deshalb Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und unerlaubter Beschäftigung gegen die Männer eingeleitet.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete für die zu erwartende Geldbuße eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro an.
Den Geschäftsinhaber erwartet im Gegenzug ein Strafverfahren wegen Einschleusung von Ausländern und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern.
Eine fast gleiche Situation zeigte sich den Zöllnerinnen und Zöllnern am 4. April 2024 in einem Lahrer Restaurant. Auch dort wurde ein ausländischer Beschäftigter angetroffen, welcher lediglich einen nationalen polnischen Aufenthaltstitel vorweisen konnte, nicht aber einen für Deutschland.
Gegen ihn wurde ebenfalls ein Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und eins wegen unerlaubter Beschäftigung eingeleitet. Der Geschäftsinhaber muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.
Auch am 4. April 2024 wurden gegen die Geschäftsführer eines Restaurants in Haslach im Kinzigtal und eins in Offenburg Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Beide hatten zugegeben, keine gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsaufzeichnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.