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Finanzkontrolle Schwarzarbeit beendet Schleusertätigkeiten

Geldstrafen in zwei Fällen verhängt

Im Rahmen ihrer Prüftätigkeiten auf mehreren Baustellen im Regensburger Stadtgebiet gelang es den Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, in zwei Fällen Schleusertätigkeiten nachzuweisen.

Im ersten Fall hat der Geschäftsführer einer in Italien ansässigen Firma insgesamt acht südosteuropäische Staatsbürger vermittelt, die zunächst als Arbeitnehmer der italienischen Firma angeworben worden sind. Dadurch war es ihnen möglich, einen Wohnsitz in Italien zu begründen und somit einen Aufenthaltstitel für Italien zu erlangen. Somit hatten die Arbeitskräfte die Möglichkeit, einer visumsfreien Tätigkeit - unter der Voraussetzung der Selbstständigkeit - in Deutschland nachzugehen.

Bei der Kontrolle der Baustelle im Stadtgebiet Regensburg stellte sich allerdings heraus, dass die acht Arbeitskräfte keinesfalls einer selbstständigen Arbeit nachgingen. Bei näherer Betrachtung zeigte sich, dass es sich um Angestellte der italienischen Firma handelte. Anhaltspunkte hierfür waren unter anderem ein fest vereinbarter Stundenlohn und die Auftragserledigung in Zusammenarbeit mit anderen "Selbstständigen". Daher waren die acht Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum illegal in Deutschland beschäftigt.

Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber wegen Einschleusens von illegalen Arbeitskräften zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 80 Euro. Zusätzlich hat der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Im zweiten Fall trafen die Zöllnerinnen und Zöllner bei einer Baustellenkontrolle fünf osteuropäische Arbeiter an, die ohne die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsdokumente tätig waren.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Beschäftigung der Bauarbeiter durch deren "Chef" organisiert wurde. Der "Chef" sorgte nicht nur für den Transport der Arbeiter nach Regensburg, sondern war auch für die Zahlung des wöchentlichen Vorschusses und die Unterbringung zuständig.

Die Ermittlung der genauen Identität des "Chefs" erschwerte sich jedoch durch die Subunternehmerkette über Nordrhein-Westfalen nach Osteuropa.

In Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde gelang es den Zöllnerinnen und Zöllnern letztendlich die Identität des "Chefs" aufzuklären und gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern einzuleiten.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten dazu, dass das zuständige Amtsgericht Regensburg gegen den Mann einen Strafbefehl in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 60 Euro erließ.

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