- Ort und Datum : Darmstadt, 22. März 2024

Am Mittwoch, dem 20. März 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziele der Überprüfungen der Baustellen waren die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Darmstadt waren bei dieser Schwerpunktprüfung rund 120 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS im Einsatz. Diese führten im Laufe der Schwerpunktaktion 170 Personenbefragungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ihrer Beschäftigung durch und prüften bei zwölf Unternehmen die Geschäftsunterlagen.
"Hierbei ist es für uns jedes Mal wieder überraschend", bemerkte Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt, "dass wir Arbeitnehmer antreffen, die nicht wissen, für wen sie eigentlich arbeiten." Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten drei Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und zusätzlich neun Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. 61 Sachverhalte erfordern die weitere Prüfung durch die FKS des Hauptzollamts Darmstadt.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.