- Ort und Datum : Hannover, 21. März 2024
Über 80 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, dabei über 230 Personenbefragungen und jede Vierte davon bedarf weiterer Prüfmaßnahmen - das ist die erste Bilanz des Hauptzollamts Hannover zur bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe.
Am Mittwoch, dem 20. März 2024, beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Hannover mit den Standorten in Lüneburg und Hannover an einer bundesweiten Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Baubranche.
"Das Ziel der Prüfungen ist es unteranderem, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, die Nichteinhaltung des Mindestlohns oder unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen aufzudecken", so Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.
Bereits während der Prüfungen vor Ort ergaben sich für die Beamtinnen und Beamten in über 60 Fällen erste Verdachtsmomente, beispielsweise aufgrund möglicher Mindestlohnverstöße, Scheinselbstständigkeit oder illegaler Beschäftigung.
"Im Fokus unserer Prüfungen liegt insbesondere der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vor allem in der Baubranche treffen wir beispielsweise regelmäßig auf Scheinselbstständige. Hier versuchen Arbeitgebende wissentlich die einem Arbeitnehmenden zustehenden Rechte zu umgehen. Dazu gehören nicht nur der Mindestlohn, sondern leider oftmals auch Urlaubsansprüche oder aber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall", so Bacher weiter.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
"Ein Fazit kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gezogen werden", so Bacher abschließend.