- Ort und Datum : Duisburg, 22. März 2024

Am 20. März 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziele der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
In Duisburg und am nördlichen Niederrhein waren rund 90 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg auf mehreren Baustellen im Einsatz. Dabei wurden über 200 Personen von knapp 100 Unternehmen kontrolliert. Neben den Personenbefragungen fanden parallel auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Unternehmen statt.
In 46 Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Unter anderem geht es dabei um nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Personen, Scheinselbstständigkeit oder Sozialleistungsmissbrauch.
In fünf Fällen wurden vor Ort Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Die bundesweiten Ergebnisse der durchgeführten Schwerpunktprüfung sind unter folgendem Link abrufbar können in der Pressemitteilung der Generalzolldirektion nachgelesen werden.