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Finanzkontrolle Schwarzarbeit Braunschweig kontrolliert Baustellen im gesamten Bezirk

Finanzkontrolle Schwarzarbeit Braunschweig kontrolliert Baustellen im gesamten Bezirk

  • Ort und Datum : Braunschweig, 22. März 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Braunschweig

  • StrasseHausnummerKasernenstraße 17
  • PLZOrt38106 Braunschweig

Am Mittwoch, dem 20.03.2023, fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Bauhaupt- und Baunebengewerbe statt. An dieser haben sich 65 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Braunschweig beteiligt, die durch fünf Kräfte anderer Behörden unterstützt wurden.

Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Göttingen, Hildesheim und Braunschweig überprüften dabei im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Baustellen und führten Prüfungen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) durch. Ziele der Überprüfung waren die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

Das Hauptzollamt Braunschweig hat bei der Maßnahme auf den verschiedenen Baustellen insgesamt 367 Personen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei waren die Kolleginnen und Kollegen auf verschiedenen Großbaustellen, unter anderem in Wolfenbüttel, Gronau (Leine) und in Edemissen, tätig.

Vor Ort konnten außerdem bereits fünf erste Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt werden. Die Nachermittlungen sind umfangreich. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer müssen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen müssen geprüft werden.

Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten bereits vier Strafverfahren einleiten. In drei Fällen wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und in einem Fall wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. 21 weitere Sachverhalte bedürfen noch weiteren Nachermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. In sieben Fällen muss auch wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt weiter geprüft werden. In drei weiteren Fällen besteht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit, in zwei Fällen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs und in neun Fällen der Verdacht der Lohnzahlung unterhalb des vorgeschriebenen Mindestlohns.

Im Bauhaupt- und den meisten Branchen im Baunebengewerbe gilt aktuell der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Höhe von 12,41 Euro brutto je Stunde. Im Elektro-, Gerüstbauer-, Dachdecker-, Maler- und Lackiererhandwerk gelten höhere, besonders zu beachtende Branchenmindestlöhne.

Weiterhin gibt es im Bauhauptgewerbe sowie im Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Zahlung von Überstunden oder die Bereitstellung von angemessenen und ordnungsgemäßen Unterkünften, wenn eine tägliche Rückkehr von der Baustelle zum Wohnort nicht mehr zumutbar ist.

Zusatzinformation

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit stetigen Prüfungen einen besonderen Fokus auf die Baubranche, um Manipulationen, Umgehungen und sonstige Verstöße festzustellen und zu ahnden.

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