- Ort und Datum : Erfurt, 22. März 2024

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben am Mittwoch, dem 20. März 2024, Zollbeamte 27 Baustellen kontrolliert (21 in Thüringen und 6 in Südwestsachsen).
149 Zöllnerinnen und Zöllner (84 in Thüringen und 65 in Südwestsachsen) waren im Einsatz und haben insgesamt 567 Beschäftigte zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt (448 in Thüringen und 119 in Südwestsachsen).
Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und auch ob Ausländerinnen und Ausländer die für ihre Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
In 70 Fällen stellte der Zoll Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen:
- Mindestlohn: 22 (davon 13 in Thüringen und 9 in Südwestsachsen)
- Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 16 (davon 6 in Thüringen und 10 in Südwestsachsen)
- illegale Beschäftigung von Ausländern: 11 (davon 9 in Thüringen und 2 in Südwestsachsen)
- unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen: 2 (Thüringen)
- sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): 19 (davon 12 in Thüringen und 7 in Südwestsachsen)
Bereits vor Ort leitete der Zoll zwölf Strafverfahren sowie 19 Bußgeldverfahren wegen Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
An die Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.