- Ort und Datum : Hamburg, 22. März 2024

Bereits am 20. März 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. In Hamburg wurden dafür zwei Großbaustellen ins Visier genommen - einmal im Hamburger Westen und einmal im Hafengebiet. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
"So waren in Hamburg 77 Zöllnerinnen und Zöllner sowie zwei Beschäftigte der Steuerfahndung im Einsatz", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Im Verlauf der Prüfungen wurden insgesamt 246 Arbeitnehmer befragt. In insgesamt 64 Fällen bedarf es weiterer Nachermittlungen. Die Fälle gliedern sich in 24 mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften, 39 mögliche Verstöße, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen und einen Fall des möglichen Leistungsmissbrauchs. Zusätzlich kam es beim Objekt Nummer 1 in acht Fällen zu ausländerrechtlichen Verstößen wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts."
Die durchaus umfangreich zu erwartenden Nachermittlungen gestalten sich so, dass die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. "Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung."
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.