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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

  • Ort und Datum : Gießen, 7. März 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Gießen

  • StrasseHausnummerGrünberger Straße 100
  • PLZOrt35394 Gießen

Zollbedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gießen stellten an vier Tagen bei hinweisbezogenen und spontanen Kontrollen acht Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltstitel sowie ohne Arbeitsgenehmigungen fest. Gegen alle Personen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und durch die jeweilige Ausländerbehörde die Ausweisung verfügt. Gegen die Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.

Bei den kontrollierten/überprüften Arbeitern handelt es sich um einen Kirgisen im Alter von 23 Jahren, drei Moldauer im Alter von 37 bis 48 Jahren, einen Türken im Alter von 30 Jahren und drei Vietnamesen im Alter von 27 bis 36 Jahren.

Der Kirgise und die drei Moldauer gingen den Schwarzarbeitsfahndern auf Baustellen in Kirchhain und Heuchelheim ins Netz. Der türkische Bauarbeiter wurde in Allendorf-Lumda angetroffen. Er war bereits zur Festnahme ausgeschrieben, da er nach Ablehnung seines Asylantrags untergetaucht war, um sich seiner Abschiebung zu entziehen. Er wurde noch am gleichen Tag auf Anordnung der Ausländerbehörde über den Frankfurter Flughafen abgeschoben.

Von zwei in einem Nagelstudio angetroffenen Vietnamesen in Wetzlar konnte sich lediglich einer anhand seines Reisepasses ausweisen. Der zweite gab an, dass sich sein Pass bei einem Freund befände. Die Zöllnerinnen und Zöllner suchten den vietnamesischen Freund bei seiner Arbeit auf, um den Pass abzuholen. Der versuchte, sich mit einer gefälschten Krankenversicherungskarte einer anderen Person auszuweisen. Der Schwindel flog jedoch schnell auf, und es stellte sich heraus, dass alle drei nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitel waren. Neben der Ausweisung droht dem vietnamesischen Freund auch eine Anzeige wegen Betrugs.

"Auch hier zeigt sich wieder, Schwarzarbeit lohnt sich nicht!", so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Gießen.

Zusatzinformation

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

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