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Geldstrafen für Leistungsbetrüger

Ermittlungserfolge für das Hauptzollamt Osnabrück

Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch die Amtsgerichte Osnabrück und Meppen.

So erhielt ein 33-Jähriger eine Geldstrafe wegen Betrugs. Der in Cloppenburg wohnhafte Mann bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2022 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht richtig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 550 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

Eine weitere Geldstrafe in Höhe von ebenfalls 900 Euro verhängte das Amtsgericht Osnabrück gegen einen 23-jährigen Leistungsbezieher aus Münster, weil dieser dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf rund 80 Euro.

Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betrugs gegen die beiden Leistungsempfänger. Die Angeklagten hätten die Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dies hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Beide Urteile sind rechtskräftig.

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