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Mehrjähriger Sozialbetrug

Ermittlungen des Zolls enden mit Geldstrafe für Geschäftsführer einer Security-Firma

Der Geschäftsführer einer Security-Firma aus dem Landkreis Konstanz wurde vom Amtsgericht Singen zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.250 Euro verurteilt.

Über einen Zeitraum von über zweieinhalb Jahren hatte er in über 50 Fällen seine Beschäftigten nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung bei den zuständigen Behörden angemeldet. Zu den Sozialversicherungen zählen neben der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung auch die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Insgesamt wurde dadurch ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von rund 21.400 Euro verursacht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusatzinformation

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Strafgesetzbuch) machen sich Arbeitgeber strafbar, die den Einzugsstellen vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.

Die Straftat kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

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