- Ort und Datum : Heilbronn, 20. Februar 2024
Am 19. Februar 2024 kontrollierten 22 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Stadt- und Landkreis Heilbronn zehn Firmen aus der Baubranche und des Einzelhandels auf die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sowie die dort angetroffenen Personen auf deren notwendige Berechtigungen zur Ausübung einer Beschäftigung. Eine solche benötigen in der Regel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer nicht zur EU gehörenden Staatszugehörigkeit.
Von etwa 40 kontrollierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in zehn unterschiedlichen Prüfobjekten in Bad Friedrichshall, Neckarsulm und Heilbronn konnten fünf Personen nicht die erforderliche Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung vorweisen. Nach abschließender Klärung mit den zuständigen Ausländerbehörden wurden vor Ort fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und drei Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gegen die verantwortlichen Arbeitgeber eingeleitet.
Daneben wurden gegen verantwortliche Arbeitgeber aufgrund festgestellter Unregelmäßigkeiten insgesamt sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichtverletzungen, Missachtung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften sowie Verletzung entsenderechtlicher Meldepflichten im Fall einer arbeitenden Person aus einem anderen EU-Mitgliedstaat eingeleitet.
Um die Durchführung der Straf- und Ordnungswidrigkeiten gewährleisten zu können, erhob das Hauptzollamt insgesamt 4.660 Euro an Sicherheitsleistung.
Die weiteren Ermittlungen zu den Sachverhalten dauern noch an.