- Ort und Datum : Münster, 6. Februar 2024

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster und das Finanzamt Münster Innenstadt haben am Abend des 2. Februar 2024 eine gemeinsame verdachtsunabhängige Prüfung der Gastronomie in Münster nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt.
Mit insgesamt 17 Einsatzkräften, davon vier Beschäftigte des Finanzamts, kontrollierten Zoll und Landesfinanzverwaltung gemeinsam 21 gastronomische Betriebe vorwiegend in Münsters Innenstadt.
"Die Beamtinnen und Beamten befragten dabei insgesamt 99 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften so unter anderem, ob die bei der Arbeit angetroffenen Personen von ihrem Arbeitgeber ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren und ob sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde erhalten", erläuterte Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster.
Auch Hinweisen auf eine Beschäftigung von sich illegal in der Bundesrepublik aufhaltenden ausländischen Personen gingen die Beamtinnen und Beamten der FKS nach. Die Bediensteten des Finanzamts Münster Innenstadt führten in den kontrollierten Betrieben hingegen eine Kassennachschau durch, um festzustellen, ob alle Einnahmen ordnungsgemäß in der Kasse erfasst wurden.
Noch vor Ort leiteten die Einsatzkräfte des Zolls sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein: hiervon in zwei Fällen gegen Arbeitnehmer wegen Verletzung der sogenannten Passmitführungspflicht im Gaststättengewerbe sowie in einem Fall gegen einen ausländischen Arbeitnehmer wegen Ausübens einer Erwerbstätigkeit, ohne den dazu erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen. Ein weiteres Verfahren leitete der Zoll auch gegen den entsprechenden Arbeitgeber des Arbeitnehmers ein. Weiterhin leiteten die Beamtinnen und Beamten zwei Verfahren gegen zwei Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung ein.
Darüber hinaus identifizierten die Einsatzkräfte acht zusätzliche Sachverhalte, welche einer weiteren Nachprüfung bedürfen. "Die Auswertung der entsprechenden Sachverhalte und Unterlagen wird die Kolleginnen und Kollegen nun die nächsten Wochen beschäftigen", so Flothmann.