Presse

Zoll und Finanzamt prüfen Gastronomie

Zoll und Finanzamt prüfen Gastronomie

  • Ort und Datum : Münster, 6. Februar 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Münster

  • StrasseHausnummerLinus-Pauling-Weg 1 - 5
  • PLZOrt48155 Münster

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster und das Finanzamt Münster Innenstadt haben am Abend des 2. Februar 2024 eine gemeinsame verdachtsunabhängige Prüfung der Gastronomie in Münster nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt.

Mit insgesamt 17 Einsatzkräften, davon vier Beschäftigte des Finanzamts, kontrollierten Zoll und Landesfinanzverwaltung gemeinsam 21 gastronomische Betriebe vorwiegend in Münsters Innenstadt.

"Die Beamtinnen und Beamten befragten dabei insgesamt 99 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften so unter anderem, ob die bei der Arbeit angetroffenen Personen von ihrem Arbeitgeber ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren und ob sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde erhalten", erläuterte Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster.

Auch Hinweisen auf eine Beschäftigung von sich illegal in der Bundesrepublik aufhaltenden ausländischen Personen gingen die Beamtinnen und Beamten der FKS nach. Die Bediensteten des Finanzamts Münster Innenstadt führten in den kontrollierten Betrieben hingegen eine Kassennachschau durch, um festzustellen, ob alle Einnahmen ordnungsgemäß in der Kasse erfasst wurden.

Noch vor Ort leiteten die Einsatzkräfte des Zolls sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein: hiervon in zwei Fällen gegen Arbeitnehmer wegen Verletzung der sogenannten Passmitführungspflicht im Gaststättengewerbe sowie in einem Fall gegen einen ausländischen Arbeitnehmer wegen Ausübens einer Erwerbstätigkeit, ohne den dazu erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen. Ein weiteres Verfahren leitete der Zoll auch gegen den entsprechenden Arbeitgeber des Arbeitnehmers ein. Weiterhin leiteten die Beamtinnen und Beamten zwei Verfahren gegen zwei Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung ein.

Darüber hinaus identifizierten die Einsatzkräfte acht zusätzliche Sachverhalte, welche einer weiteren Nachprüfung bedürfen. "Die Auswertung der entsprechenden Sachverhalte und Unterlagen wird die Kolleginnen und Kollegen nun die nächsten Wochen beschäftigen", so Flothmann.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung