- Ort und Datum : Heilbronn, 24. Januar 2024
Das Amtsgericht Schwäbisch Hall sah es als erwiesen an, dass ein aus dem Kreis Schwäbisch Hall stammender Mann als Arbeitgeber und Bauunternehmer im Zeitraum von Juli 2018 bis Dezember 2020 seinen Arbeitnehmern nicht den tarifvertraglich geschuldeten Mindestlohn gezahlt und dadurch in 61 Fällen insgesamt 17.307 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstellen vorenthalten hat.
Daher verurteilte es den 57-jährigen einschlägig vorbestraften Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro (250 Tagessätze zu je 70 Euro). Das Vergehen wurde im Wege des Strafbefehlsverfahrens abgehandelt. Ein Einspruch wurde seitens des Angeklagten nicht eingelegt. Der Strafbefehl wurde am 23. Dezember 2023 rechtskräftig. Unbenommen davon, ist der Angeklagte zur Zahlung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet.
Dem Gerichtsverfahren vorausgegangen waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn im Rahmen eines selbstständigen Ermittlungsverfahrens nach § 14a ff. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), welches mit dem Antrag auf Strafbefehl beim Amtsgericht Schwäbisch Hall abgeschlossen wurde.