- Ort und Datum : Heilbronn, 24. Januar 2024
Das Hauptzollamt Heilbronn sah es als erwiesen an, dass ein aus dem Kreis Schwäbisch Hall stammender Mann als Arbeitgeber und Inhaber eines Bauunternehmens im Zeitraum von Juni 2019 bis Dezember 2020 in insgesamt 153 Fällen seinen Arbeitnehmern nicht den tarifvertraglich geschuldeten Mindestlohn gezahlt und dadurch Lohnansprüche in Höhe von insgesamt 23.864 Euro unrechtmäßig vorenthalten hat.
Daher erließ das Hauptzollamt Heilbronn gegen den 57-jährigen Mann wegen Verstoßes gegen die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einen Bußgeldbescheid in Höhe von 26.250 Euro. Dieser wurde bereits im Dezember 2023 rechtskräftig, da der Mann keinen Einspruch eingelegt hatte.
Unbenommen davon, haben die einzelnen Arbeitnehmer gegenüber dem Betroffenen einen Anspruch auf Auszahlung der ihnen vorenthaltenen Mindestlohnanteile. Diese Ansprüche müssen sie auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.
Ansatzpunkt der Nachforschungen des Zolls waren Informationen der Deutschen Rentenversicherung zu einer Betriebsprüfung im Baugewerbe. Dabei wurden Mindestlohnunterschreitungen festgestellt. Die anschließenden Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestätigten die Erkenntnisse der Deutschen Rentenversicherung.