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Es war Schwarzarbeit, keine Familienhilfe

Geldstrafe gegen Unternehmerin verhängt

Einen Strafbefehl in Höhe von über 4.400 Euro erhielt die 47-jährige Inhaberin einer Firma für Softwareentwicklung aus Mittelfranken vom Amtsgericht Nürnberg.

Sie hatte über Jahre hinweg ihren Ehemann geringfügig beschäftigt, obwohl dieser praktisch Vollzeit bei ihr arbeitete. Der Sozialversicherung entstand dadurch ein Schaden von über 61.000 Euro.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dies nachgewiesen, die Deutsche Rentenversicherung entschieden, dass der Arbeitseinsatz weit über geringfügige Beschäftigung und auch über die sogenannte familienhafte Mitarbeit hinausging.

Der Strafbefehl über 130 Tagessätze à 34 Euro ist rechtskräftig.

Zusatzinformation

Als familienhafte Mitarbeit gilt, wenn der Familienangehörige nur gelegentlich und unregelmäßig gegen Bezahlung aushilft und keine angemessene Bezahlung für die Arbeitsleistung des Angehörigen gewährt wird.

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