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Der Zoll bundesweit im Einsatz im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Der Zoll bundesweit im Einsatz im Friseur- und Kosmetikgewerbe

  • Ort und Datum : Bonn, 17. April 2025

Herausgeber

Generalzolldirektion

  • StrasseHausnummerVaclav-Havel-Platz 6
  • PLZOrt53121 Bonn

In der vergangenen Woche nahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Friseur- und Kosmetikgewerbe zielgerichtete Prüfungen vor und deckte dabei Verstöße auf.

Im Rahmen der einwöchigen Aktion, an der bundesweit mehr als 30 Hauptzollämter mit über 1.300 Einsatzkräften teilnahmen, wurden 334 Friseursalons; Barbershops und Kosmetikstudios sowie die dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft.

Bereits vor Ort leitete der Zoll 194 Strafverfahren ein, davon über 20 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und in rund 135 Fällen wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel. Ebenso wurden 171 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Durchführung der Sonderprüfung richtete sich dabei nach risikoorientierten Gesichtspunkten, insbesondere der jeweiligen Hinweis- und Erkenntnislage und war somit Ausfluss des neuen qualitativen Ansatzes der FKS.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 1. Januar 2025 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde bewusst in den Fokus genommen, um weitreichende Erkenntnisse - insbesondere in den Bereichen Barbershops und Nagelstudios - zu gewinnen. Die gesamte Branche ist nach wie vor besonders häufig von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen.

Die Prüfung vor Ort markiert erst den Beginn der Arbeit. In mehr als 730 Fällen ergaben sich weitere Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun durch umfangreiche Nachermittlungen weiter nachgeht. In 195 Fällen ergaben sich Hinweise auf die Nichtzahlung des Mindestlohns sowie in 99 Fällen Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch.

Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Hier muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit genau hinschauen, um so gezielt die "schwarzen Schafe" zu identifizieren.

Für Auskünfte zu regionalen Ergebnissen und gegebenenfalls besonderen Feststellungen stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.

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