- Ort und Datum : Bielefeld, 17. April 2025
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bielefeld hat an drei Tagen in der letzten Woche (Dienstag, 8. April 2025 bis Donnerstag, 10 April 2025) in einer konzentrierten Aktion Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios im gesamten Bezirk überprüft.
Die Beschäftigten kontrollierten dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Bürgergeld, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2025 in Höhe von 12,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk und die Kosmetikbranche.
Bei dieser Aktion des Hauptzollamts Bielefeld waren die Standorte der FKS in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn mit insgesamt 37 Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt. Unterstützt wurde der Bielefelder Zoll dabei von der Bezirksregierung Arnsberg, den Finanzämtern Meschede, Paderborn und Soest, der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sowie den Ordnungsämtern der Stadt Lemgo und des Kreises Lippe.
Im Rahmen der Prüfmaßnahmen wurden insgesamt 88 Beschäftigte in den verschiedenen Betrieben angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Prüfungen des Hauptzollamts ergaben in insgesamt 14 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in jeweils vier Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn und um illegale Ausländerbeschäftigung, in drei Fällen besteht der Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und in zwei Fällen geht es um Sozialleistungsmissbrauch. Zudem wurde in einem weiteren Fall ein sonstiger Verstoß festgestellt. Dabei wurde die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten missachtet. Vor Ort wurden jeweils vier Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und es erfolgten in den Sachverhalten zur illegalen Ausländerbeschäftigung Mitteilungen an die zuständigen Ausländerbehörden.
Im Rahmen der Prüfungen bestätigte sich in drei Fällen der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Drei Männer mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 21 und 32 Jahren verfügten nicht über die notwendigen Dokumente, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
In einem Nagelstudio in Lemgo wurde ein 21-jähriger Beschäftigter bei der Arbeit angetroffen. Der Mann versuchte beim Eintreffen der FKS das Ladenlokal fluchtartig zu verlassen und sich damit der Prüfung zu entziehen. Er besaß lediglich einen Reisepass, jedoch keine weiteren Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitspapiere. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen in dem Fall wird die Ausländerbehörde des Kreises Lippe entscheiden.
In einem Friseursalon in Paderborn war ein 22-jähriger Arbeitnehmer gerade damit beschäftigt, Nägel zu feilen und zu modellieren. Der Versuch, sich mit dem Reisepass einer anderen Person auszuweisen, misslang. Aufgrund seiner ungeklärten Identität wurde er der Polizei übergeben und dort erkennungsdienstlich behandelt. Das Ausländeramt der Stadt Paderborn entscheidet nun, wie es mit ihm weitergeht.
In einem Nagelstudio in Soest wurde ein 32-jähriger Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit angetroffen. Der Mann konnte sich nicht ausweisen. Da keinerlei Ausweisdokumente bei ihm gefunden wurden, wurde er ebenfalls für eine erkennungsdienstliche Behandlung der Polizei übergeben, um die Identität zu ermitteln. In diesem Fall wird die Ausländerbehörde des Kreises Soest die Entscheidung über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen treffen.
Zudem sind bereits oder werden durch den Zoll Ermittlungen gegen die Arbeitgeber aufgenommen.
An die in der letzten Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.