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Waschen, Schneiden - aber bitte nicht schwarz

Waschen, Schneiden - aber bitte nicht schwarz

  • Ort und Datum : Saarbrücken, 15. April 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Saarbrücken

  • StrasseHausnummerPräsident-Baltz-Straße 5
  • PLZOrt66119 Saarbrücken

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken führte in der vergangenen Woche eine risikoorientierte regionale Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt Frisör- und Kosmetikbranche durch. Insgesamt waren 79 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.

"Bei den Prüfungen liegen insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.

Regionale Besonderheiten an den drei FKS-Standorten des Hauptzollamts Saarbrücken, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen:

FKS Saarbrücken

22 Arbeitgeber wurden geprüft, 59 Personen befragt und 18 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.

Es wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet. Außerdem besteht in 14 Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. In neun Fällen gibt es Hinweise auf Missbrauch von Sozialleistungen und in 11 Fällen gibt es erste Hinweise, dass die angetroffenen Personen von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt sind.

Die Prüfungen wurden unterstützt durch Beschäftigte der Jobcenter Saarbrücken, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis sowie durch das Finanzamt Saarbrücken, welche insgesamt 21 steuerrechtliche Verstöße festgestellt haben.

FKS Landau

14 Arbeitgeber wurden geprüft, 37 Personen befragt und 14 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.

Es wurden sechs Strafverfahren und 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Eine Person versuchte sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen, diese konnte jedoch von den Kollegen festgehalten werden.

Weiter wurde ein 22-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne entsprechende Papiere in einem Barbershop in Grünstadt angetroffen. Er wurde durch die zuständige Ausländerbehörde noch am gleichen Tag aus dem Bundesgebiet ausgewiesen.

Die Prüfungen wurden unterstützt durch Beschäftigte der Jobcenter Deutsche Weinstraße und Landau - Südliche Weinstraße.

FKS Kaiserslautern

13 Arbeitgeber wurden geprüft und 39 Personen befragt.

In fünf Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Bei fünf Personen liegen Hinweise auf den Missbrauch von Sozialleistungen vor und bei sechs Personen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden.

Des Weiteren wurden 13 Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet, eingeleitet.

In einem Nagelstudio in Kaiserslautern versuchte, ein 24-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger sich durch einen Sprung aus dem 1. Stock der Kontrolle zu entziehen. Er verletzte sich dabei an beiden Füßen so stark, dass die Kollegen den Rettungswagen alarmieren und der Verletzte eine Nacht im Krankenhaus verbringen musste. Über die weiteren Folgemaßnahmen entscheidet das zuständige Ausländeramt.

Eine Beschäftigte des Jobcenter Stadt Kaiserslautern unterstützte die Prüfungen.

Zusatzinformation

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.

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