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Mit gefälschtem Ausweis beim Arbeiten angetroffen

Mit gefälschtem Ausweis beim Arbeiten angetroffen

  • Ort und Datum : Lörrach, 27. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach

  • StrasseHausnummerMozartstraße 32
  • PLZOrt79539 Lörrach

Am 20. sowie am 23. März 2025 waren das Gastronomie- sowie das Personenbeförderungsgewerbe Ziel diverser Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach.

Dabei konnte in einem Kehler Restaurant ein Arbeitnehmer angetroffen werden, der sich gegenüber den Zöllnern mit einer bulgarischen Identitätskarte auswies. Den geschulten Beamten fiel jedoch schnell auf, dass es sich bei dem Ausweisdokument um eine Fälschung handelte.

Gegen den Mann wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Schlafräume stellte sich heraus, dass es sich bei dem "falschen Bulgaren" um einen moldauischen Staatsangehörigen handelte, der sich ohne Aufenthaltserlaubnis und somit unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt.

Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung wurde der Mann aus der Maßnahme entlassen. Die zuständige Ausländerbehörde erteilte ihm im Nachgang an die Kontrolle eine Ausweisungsverfügung, in der er zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert wurde. Zudem verhängte sie eine zweijährige Einreisesperre nach Deutschland.

Bei einer weiteren Prüfung in einem Haslacher Restaurant konnten drei Arbeitnehmer angetroffen werden, für die weder eine sogenannte Sofortmeldung noch eine reguläre Meldung zur Sozialversicherung abgegeben wurde.

Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei zwei der drei angetroffenen Arbeitnehmern um vietnamesische Staatsangehörige handelte und diese nicht im Besitz einer deutschen Aufenthaltserlaubnis waren, weshalb auch sie sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. Sie sehen sich nun mit Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts konfrontiert.

Den Geschäftsinhaber erwartet neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts mehrerer Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht auch ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern.

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