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Durchsuchung eines Transportunternehmens

Durchsuchung eines Transportunternehmens

  • Ort und Datum : Duisburg, 26. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Duisburg

  • StrasseHausnummerKöhnenstraße 5 - 11
  • PLZOrt47051 Duisburg

Am 25. März 2025 waren seit den frühen Morgenstunden über 120 Kräfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg im Stadtgebiet Duisburg und Moers im Einsatz. Unter Federführung des Hauptzollamts Duisburg wurden Durchsuchungsbeschlüsse in Privatwohnungen und auf dem Firmengelände eines Transportunternehmens in Duisburg vollstreckt. Das Polizeipräsidium Duisburg, die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg sowie spezialisierte Kräfte des Zollkriminalamts unterstützten die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Gegen zwei Beschuldigte (47 und 48 Jahre alt) werden bei der FKS in Duisburg Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geführt. Die Beschuldigten sollen im größeren Ausmaß und über Jahre hinweg Ausländer beschäftigt haben, die über keinen deutschen Aufenthaltstitel verfügten. Hierbei soll es sich um osteuropäische Arbeitnehmer handeln, die mutmaßlich als Fahrer für das deutsche Transportunternehmen arbeiten beziehungsweise zum Anschein bei ausländischen Firmen eingestellt wurden. Für die Beschäftigungen seien keine Zahlungen an die deutsche Sozialversicherung erfolgt. Zudem würden die Arbeitsbedingungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen, das auf eine Ausnutzung der wirtschaftlichen und persönliche Zwangslage hindeuten könnte.

In den Objekten sicherten die Einsatzkräfte der FKS umfangreiches Beweismaterial. Darunter befinden sich auch Computer und Mobiltelefone, die durch die Spezialkräfte der Digitalen Forensik ausgewertet werden.

Neben den sichergestellten Beweismitteln stellten die Einsatzkräfte auf dem Firmengelände und in den Geschäftsräumen fünf Personen fest, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorzeigen konnten und sich somit illegal in Deutschland aufhielten. Die illegal aufhältigen Ausländer waren vor Ort in sogenannten Arbeiterunterkünften untergebracht oder "bewohnten" die Fahrerkabinen der Transportfahrzeuge.

Die sichergestellten Beweismittel, die Dokumentation der Umstände vor Ort und die durchgeführten Vernehmungen werden nun im Anschluss ausgewertet. Dies wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

 

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