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Zoll überprüft Baustelle aufgrund eines Hinweises

Zoll überprüft Baustelle aufgrund eines Hinweises

  • Ort und Datum : Dortmund, 21. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Am 20. März 2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Baustelle in Lünen. Bei der Kontrolle wurden unter anderem 13 serbische Männer (24 bis 60 Jahre) arbeitend angetroffen. Vor Ort ergaben sich Hinweise, dass zumindest vier Arbeitnehmer bei einem kroatischen Unternehmer beschäftigt waren.

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, haben verschiedene Regeln bezüglich der Anmeldung ihrer Arbeitnehmer zu beachten. Die kroatischen Firmen müssen die entsandten Arbeitnehmer zum Beispiel einer Meldung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterziehen und eine Bescheinigung vorlegen, dass die Arbeitnehmer in Kroatien zur Sozialversicherung angemeldet sind. Die Männer verfügten über eine Bescheinigung, sodass während ihrer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt.

Um einer Beschäftigung im Rahmen einer Entsendung nachgehen zu dürfen, benötigen serbische Staatsangehörige außerdem ein sogenanntes Van-der-Elst-Visum, welches zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt, auch wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat ordnungsgemäß beschäftigt werden. Grundsätzlich sind die kroatischen Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie für ihre serbischen Arbeitnehmer, die sie nach Deutschland entsenden, die richtigen Aufenthaltstitel beantragen beziehungsweise diese vorliegen.

Die vier Männer der kroatischen Firma verfügten zwar über kroatische Aufenthaltstitel, über ein Visum für die Tätigkeit in Deutschland verfügten jedoch alle Personen nicht.

Ein weiterer 45-jähriger serbischer Staatsangehöriger räumte im Verlauf der Maßnahme ein, als selbstständiger Unternehmer mit Sitz in Serbien mit drei seiner serbischen Mitarbeiter ohne erforderliche Aufenthaltstitel in Deutschland eingereist zu sein, um auf der Baustelle Arbeiten auszuführen. Eine Entsendung lag in diesem Fall nicht vor, sodass hier ein nationaler Aufenthaltstitel erforderlich gewesen wäre.

Bei den restlichen fünf Männern aus Serbien sind die Beschäftigungsverhältnisse bisher nicht endgültig geklärt. Hier laufen die Ermittlungen.

Die Zöllner leiteten vor Ort 13 Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen die Männer ein. Darüber hinaus wurde gegen den selbstständigen Unternehmer zusätzlich ein Bußgeldverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro angeordnet.

Über den weiteren Verbleib der Beschuldigten entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Gegen den kroatischen Arbeitgeber wird nun wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ermittelt. Außerdem erwarten ihn Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtmeldung der Arbeitnehmer. Ihm droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Zusatzinformation

Den deutschen Auftraggeber erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, weil er als Unternehmer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen ließ, indem er einen anderen Unternehmer beauftragte, von dem er wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass dieser zur Erfüllung dieses Auftrags entgegen der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes eine Ausländerin oder einen Ausländer beschäftigt oder ein Nachunternehmen einsetzt oder es zulässt, dass ein Nachunternehmen tätig wird, das entgegen der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes eine Ausländerin oder einen Ausländer beschäftigt. Ihm droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

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