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Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung des Zolls: vorläufige Gesamtergebnisse

Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung des Zolls: vorläufige Gesamtergebnisse

  • Ort und Datum : Bonn, 14. März 2025

Herausgeber

Generalzolldirektion

  • StrasseHausnummerVaclav-Havel-Platz 6
  • PLZOrt53121 Bonn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 13. März 2024 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch.

Die mehr als 3.000 eingesetzten Beschäftigten des Zolls befragten insgesamt rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 700 umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 340 Strafverfahren, davon über 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und rund 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel ein. Darüber hinaus wurden bereits rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Davon handelt es sich in über 90 Fällen um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, unter anderem wegen Nichtgewährung des Mindestlohns und Aufzeichnungspflichtverletzungen.

Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachtsfälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht.

"Der Mindestlohn ist ein allgegenwärtiges Thema von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Umsetzung dieses Anspruchs erfordert einen flächendeckenden und ganzheitlichen Ansatz. Die FKS als Prüf- und Ermittlungsbehörde trägt täglich dazu bei, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Dies setzt hohe Professionalität, Flexibilität und Risikoorientierung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung voraus. Speziell die Mindestlohnsonderprüfung ist ein wichtiger Baustein zur Gewinnung aktueller Erkenntnisse", betonte Constanze Voß, Leiterin der für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit zuständigen Fachdirektion.

Constanze Voß, Leiterin Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Fokus dieser Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen beispielhaft das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und (Eis-)Cafés, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios oder Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Für Auskünfte zu regionalen Ergebnissen und gegebenenfalls besonderen Feststellungen stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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