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Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnprüfung

Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnprüfung

  • Ort und Datum : Heilbronn, 14. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Heilbronn

  • StrasseHausnummerKastellstraße 53
  • PLZOrt74080 Heilbronn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Ziel der Einhaltung des Mindestlohns durch.

An den Maßnahmen beteiligte sich das Hauptzollamt Heilbronn mit 36 Einsatzkräften von den Standorten Heilbronn und Tauberbischofsheim. Diese kontrollierten mehr als 30 Betriebe mit fünf Prüfteams, unter anderem im Stadt- und Landkreis Heilbronn und Ludwigsburg sowie im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall.

Die Zöllnerinnen und Zöllner suchten dazu überwiegend Betriebe aus der Gastronomie und des Hotelgewerbes, aber auch Frisör- und Kosmetikgeschäfte sowie Barbershops auf. Auch Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel und Werkstätten und Betriebe der Reinigungsbranche wurden im Rahmen dieser konzertierten Prüfmaßnahme ausgewählt.

Neben der Einhaltung des Mindestlohns legten die Zöllnerinnen und Zöllner das Hauptaugenmerk darauf, dass Arbeitgeber die im Gesetz vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden mehrere Sachverhalte festgestellt, für die im Nachgang weitere Prüfungen der FKS erforderlich sind. "An diesem Aktionstag haben wir 98 Personen in den aufgesuchten Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 29 Geschäftsunterlagenprüfungen gestartet", so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Vorläufiges Ergebnis der Prüfmaßnahme sind vier eingeleitete Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalts und je ein Strafverfahren wegen Verdachts des Leistungsmissbrauchs, der Steuerhehlerei und der Urkundenfälschung sowie mehr als zehn eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Aufzeichnungspflicht- beziehungsweise Sofortmeldepflichtverstößen. In mindestens vier Fällen werden Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße nachgegangen.

An die durchgeführten Prüfungen schließen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.

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