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Vorläufige Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollaktion in Bielefelder Innenstadt

Vorläufige Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollaktion in Bielefelder Innenstadt

  • Ort und Datum : Bielefeld, 7. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Bielefeld

  • StrasseHausnummerWerner-Bock-Straße 25 - 29
  • PLZOrt33602 Bielefeld

Am Donnerstag, dem 6. März 2025, führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Bielefeld gemeinsam mit der Polizei Bielefeld und dem Ordnungsamt der Stadt Bielefeld eine konzentrierte Kontrollaktion bei verschiedenen Kioskbetrieben im Innenstadtbereich durch.

Schwerpunkte dieser gemeinsamen verdachtsunabhängigen Kontrollaktion waren unter anderem die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die Überprüfung der in den Ladengeschäften zum Verkauf angebotenen Waren im Rahmen sogenannter Steueraufsichtsmaßnahmen. Dabei ging es in erster Linie um Verbrauchsteuern wie beispielsweise die Tabaksteuer.

Die Polizei Bielefeld unterstützte die Maßnahmen des Hauptzollamts im Rahmen der Amtshilfe mit Einsatzkräften der Soko Innenstadt und der Bereitschaftspolizei.

Die FKS hat insgesamt 20 Beschäftigte in den Kioskbetrieben an ihren Arbeitsplätzen angetroffen und diese zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Die Prüfungen ergaben in sieben Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Dabei geht es in drei Fällen um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. In zwei Fällen um Leistungsmissbrauch und in jeweils einem Fall um den Verstoß gegen den Mindestlohn sowie um illegale Ausländerbeschäftigung. In Bezug auf die illegale Ausländerbeschäftigung wurden noch vor Ort strafrechtliche Ermittlungen sowohl gegen den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer eingeleitet.

Zudem deckten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege in allen kontrollierten Kiosken Verstöße auf und stellten insgesamt 464 unversteuerte E-Zigaretten mit einer Füllmenge von zusammen 10.231 Millilitern sowie nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse (sogenannten Snus) sicher. Snus ist in der Europäischen Union lediglich in Schweden erlaubt; der Verkauf in Deutschland ist jedoch verboten. Gegen die Betreiber der Geschäfte wurden Strafverfahren eingeleitet.

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld, das die Kontrollaktion ebenfalls mit einem Team begleitete, legte flankierend zur Arbeit von Zoll und Polizei noch besondere Augenmerke auf weitere Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es konnten hierbei verstellte Fluchtwege sowie nicht gewartete Feuerlöscher festgestellt werden.

Auch zukünftig werden die Sicherheitsbehörden in enger Zusammenarbeit weitere Kontrollaktionen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung sowie der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Wirtschaft und Verbrauchern und zur Sicherheit in der Bielefelder Innenstadt durchführen.

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