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Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

  • Ort und Datum : Osnabrück, 6. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Sechs Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im August 2023 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht richtig mitgeteilt hat. Beim Jobcenter gab er an, dass die erste Lohnzahlung im September 2023 erfolgen sollte. Jedoch stellte sich heraus, dass der Beschuldigte bereits im August 2023 sein Gehalt bekam. Eine weitere Beschäftigung nahm der 37-Jährige im Dezember 2023 auf, ohne dass er dieses dem Leistungsträger mitgeteilt hat. So konnte er in beiden Fällen zusammen rund 1.180 Euro an Bürgergeld zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger im zweiten Fall durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

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