- Ort und Datum : Frankfurt (Oder), 4. März 2025
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) setzte gegen einen Unternehmer aus Woltersdorf in einem Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 15 Euro fest.
Im Rahmen von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) zu einem anderen Sachverhalt ergab sich ein erster Anfangsverdacht gegen den Unternehmer.
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen den Unternehmer. Die Auswertung der elektronischen Zeitaufschreibung ergab, dass er drei Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt hatte, diese aber weit mehr als die für geringfügig Beschäftigte zulässigen Stunden auf einer Berliner Baustelle arbeiteten.
Drei weitere Arbeitnehmer hatte er entweder nicht oder nicht korrekt der Sozialversicherung gemeldet.
Insgesamt hatte er damit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung in Höhe von über 4.900 Euro nicht entrichtet.