- Ort und Datum : Lörrach, 3. März 2025
Ziel einer gemeinsamen Kontrollaktion Offenburger Zöllnerinnen und Zöllnern sowie dem Verkehrsdienst der Offenburger Landespolizei am Abend des 25. Februar 2025 war unter anderem die Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie der rechtmäßigen Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Bei der Überprüfung mehrerer Gastronomiebetriebe sowie Personenbeförderungsunternehmen im Raum Schutterwald, Offenburg und Appenweier konnten, insbesondere durch eine Fastnachtsveranstaltung in Appenweier, insgesamt 41 Personen aus 19 Betrieben überprüft werden.
In einem Restaurant in Appenweier konnte ein Koch angetroffen werden, für den weder eine Anmeldung zur Sozialversicherung, noch eine sogenannte Sofortmeldung vorlag. Erschwerend kommt hinzu, dass der Koch im laufenden Bezug von Sozialleistungen steht und seine Beschäftigungsaufnahme dem zuständigen Leistungsträger - trotz bestehender Pflicht - nicht mitgeteilt hat.
In einem weiteren Restaurant wurde ein türkischer Staatsangehöriger angetroffen, für den ebenfalls keine Anmeldung zur Sozialversicherung und auch keine Sofortmeldung vorlag. Beide Arbeitgeber erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Sofortmeldepflichtverstoßes. Zudem hatte der Mann keine Arbeitserlaubnis, weshalb er sich mit einem Strafverfahren durch die unerlaubte Beschäftigungsaufnahme konfrontiert sieht. Sein Arbeitgeber muss sich wegen der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern verantworten.
Die gemeinsame Kontrollaktion führte zudem zu insgesamt 17 verkehrs- und beförderungsrechtlichen Beanstandungen. Die weitere Bearbeitung dieser Verstöße obliegt der Landespolizei.