- Ort und Datum : Dortmund, 28. Februar 2025
Am 26. Februar 2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Bäckerei in Gelsenkirchen-Beckhausen.
Unter den angetroffenen Personen befand sich ein 40-jähriger irakischer Staatsangehöriger, der als Aushilfskraft beschäftigt wurde.
Beim Eintreffen der Beamten versuchte der Mann zu flüchten. Die hinterhereilenden Zöllner konnten ihn in den Betriebsräumlichkeiten der Bäckerei jedoch stellen.
Irakische Staatsbürger benötigen zum Aufenthalt im Bundesgebiet ein gültiges Visum beziehungsweise einen Sichtvermerk, der die Einreise sowie den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet müssen sie im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels sein.
Der Mann konnte den Beamten weder ein Visum noch einen entsprechenden nationalen Aufenthaltstitel vorlegen. Zudem war er bereits wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet aufgefallen und zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft ausgeschrieben. Mittlerweile verfügte er auch über mehrere Alias-Personalien.
Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach der Vernehmung wurde er in den Polizeigewahrsam verbracht. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.