- Ort und Datum : Osnabrück, 27. Februar 2025
Vier Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im September 2022, Dezember 2022 und im April 2023 nahm der Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hat. So konnte er rund 2.430 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen.
Da der Mann zeitgleich Sozialleistungen und ein Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
