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Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit

Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit

  • Ort und Datum : Karslruhe, 24. Februar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Karlsruhe

  • StrasseHausnummerPhilipp-Reis-Straße 4
  • PLZOrt76137 Karlsruhe

Weil sie über Jahre hinweg Arbeitslöhne schwarz ausgezahlt, im großen Stil sogenannte Scheinrechnungen verkauft und dadurch Schäden für die Sozialkassen in Höhe von rund neun Millionen Euro verursacht haben, verurteilte das Landgericht Mannheim im Februar 2025 sechs Angeklagte zu Freiheitsstrafen. Daneben wurden auch Geld- und Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Das Hauptzollamt Karlsruhe nahm die Ermittlungen bereits Anfang 2023 auf, nachdem mehrere Geldwäscheverdachtsmeldungen über die Financial Intelligence Unit des Zolls (kurz FIU) der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit zugeleitet wurden. Es folgte ein groß angelegter Einsatz, an dem mehr als 350 Vollzugskräfte des Zolls beteiligt waren.

Die Ermittler fanden heraus, dass die Betreiber des hierfür eigens ins Leben gerufenen Firmennetzwerks über Jahre hinweg nicht leistungshinterlegte Rechnungen an zahlreiche weitere Unternehmen verschiedener Branchen zum Schein ausgestellt und in Umlauf gebracht hatten. Mit dem rechtlichen Mantel der Unternehmen täuschten sie vor, tatsächlich wirtschaftlich aktive Firmen zu betreiben und bereicherten sich hierdurch auch in großem Umfang selbst.

"Gegen die vier Hauptbeschuldigten wurden noch am selben Tag Haftbefehle vollzogen sowie umfassende Vermögenswerte sichergestellt", erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Ein Bargeldversteck war hierbei äußerst plakativ, denn wir fanden in einer Waschmaschine über 600.000 Euro an Bargeld", so Holm weiter.

Das Landgericht Mannheim folgte nun bei seiner Urteilsverkündigung den Ermittlungsergebnissen des Hauptzollamts Karlsruhe und den Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die vier Hauptangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen drei und sieben Jahren ohne Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte erhielten Bewährungs- und Geldstrafen sowie Bewährungsauflagen von 100 beziehungsweise 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Darüber hinaus wurden durch das Landgericht Vermögenswerte in Millionenhöhe eingezogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Firmennetzwerk der Angeklagten wurde durch die Ermittlungen zerschlagen.

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