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Wegen Betrugs zu 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt

Hundetrainerin gab gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter falsches Einkommen an

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), die aufgrund einer anonymen Anzeige eingeleitet worden waren, hatten ergeben, dass eine im Oderland ansässige Hundetrainerin bei der Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III ein falsches Einkommen mitgeteilt hatte.

Laut ihren Angaben nahm sie für ihre Trainertätigkeit lediglich 100 Euro monatlich ein. Im Ergebnis der Ermittlungen konnte nachgewiesen werden, dass ihre Einkünfte weitaus höher waren. Neben der Tätigkeit als Hundetrainerin hatte sie auch Einnahmen für die Beratung und den Vertrieb von Futtermitteln, Hundefotoshootings und der Lieferung von handgefertigten Hundebedarfsartikeln. Insgesamt nahm sie in einem Zeitraum von zwölf Monaten in den Jahren 2021 und 2022 über 32.000 Euro ein und hatte somit keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Fast 15.280 Euro hatte sie zu Unrecht von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter erhalten.

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte sie zu 120 Tagessätzen à 40 Euro. Neben der Strafe wurde auch die Einziehung des erlangten Werts angeordnet.

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