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Freiheitsstrafen für Vater und Sohn

Freiheitsstrafen für Vater und Sohn

  • Ort und Datum : Duisburg, 13. Februar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Duisburg

  • StrasseHausnummerKöhnenstraße 5 - 11
  • PLZOrt47051 Duisburg

Am 28. Januar 2025 verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg einen 56-jährigen Mann, unter anderem wegen 185 Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, zu vier Jahren Freiheitsstrafe und dessen 30 Jahre alten Sohn wegen 125 entsprechender Beilhilfetaten zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, in organisierter Form der Schwarzarbeit Scheinfirmen aufgebaut und betrieben zu haben, um anderen Bauunternehmen bei der Beschaffung von Schwarzgeld und der Verschleierung von Schwarzarbeit behilflich zu sein.

"Die organisierte Form der Schwarzarbeit ist ein Bereich der Wirtschaftskriminalität und führt zu enormen finanziellen Schäden", sagte Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. "Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckten im vorliegenden Fall Schäden in Millionenhöhe auf."

Vorausgegangen war eine groß angelegte Durchsuchungsaktion, an der rund 100 Einsatzkräfte teilnahmen und bei der zwei Hauptbeschuldigte durch Spezialkräfte des Zollkriminalamts festgenommen wurden. Am 19. April 2024 wurde hierzu eine gemeinsame Pressemitteilung der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Düsseldorf und des Hauptzollamts Duisburg veröffentlicht.

Pressemitteilung vom 19. April 2024 "Mutmaßliche Scheinrechnung in Millionenhöhe"

Mit dem Verlesen der 321-seitigen Anklageschrift startete am 7. Januar 2025 die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg. Aufgrund der Einlassungen der Angeklagten, der eine Verständigung zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht vorausging, wurde die Verfahrensdauer des Gerichtsprozesses erheblich verkürzt. Schon nach vier Verhandlungstagen konnte die Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg am 28. Januar 2025 das Urteil verkünden.

Das Gericht setzte die Freiheitstrafen nicht zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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