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Mehrfaches Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nachgewiesen

51-jähriger Freiburger nach Zollermittlungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Nach umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach wurde der ehemalige Geschäftsinhaber eines Unternehmens der Baubranche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, welche für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen einer Baufirma ergaben sich für die Zöllnerinnen und Zöllner verschiedene Ungereimtheiten. Es stellte sich heraus, dass der offizielle Geschäftsführer dieses Unternehmens lediglich Hilfsarbeitertätigkeiten ausgeführt und die Firma unter falschem Namen und mit gefälschtem Ausweis auf Anweisung gegründet hatte.

Tatsächlicher Geschäftsführer war ein Mann, der als Geschäftsinhaber einer inzwischen erloschenen Firma bereits fünfmal wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt worden war. Die Neugründung eines Unternehmen wäre ihm also nicht möglich gewesen. Die tatsächliche Geschäftsführertätigkeit in der neuen Firma konnte ihm aber nachgewiesen werden und auch, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von 14 Monaten Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 130.000 Euro nicht abgeführt und die Löhne für seine Arbeiter überwiegend schwarz bezahlt hatte. Zudem hatte der Mann für andere Unternehmen Scheinrechnungen für Leistungen ausgestellt, welche "seine" Firma nie erbracht hatte. So konnten auch diese unseriösen Geschäftspartner betrügerische Handlungen vornehmen.

Der Angeklagte hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dennoch hat er gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg Berufung eingelegt. Das in zweiter Instanz dann zuständige Landgericht Freiburg hat nach Durchführung ergänzender Ermittlungen durch das Hauptzollamt Lörrach die Vorwürfe im Wesentlichen für nachgewiesen erachtet und den Angeklagten auch in der Berufungsinstanz verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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