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Zoll beanstandet Bäckerei

Nach Ermittlungen im vergangenen Jahr erneut Strafverfahren eingeleitet

Nachdem Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach bei einer Kehler Bäckerei im November 2024 bereits wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht und des Verdachts der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern ermittelten, wurde die Örtlichkeit am 31. Januar 2025 erneut Ziel einer Prüfung durch die Zöllnerinnen und Zöllner.

Etwas überrascht trafen sie in der Bäckerei, wie bereits zwei Monate zuvor, erneut einen kosovarischen Staatsangehörigen ohne deutschen Aufenthaltstitel bei der Arbeit an. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts.

Seinen Arbeitgeber, der offensichtlich nicht mit einer erneuten Prüfung des Zolls gerechnet hatte, erwartet ein Strafverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.

Da es sich bereits um den zweiten Verstoß innerhalb von drei Monaten handelte, erwartet ihn zudem ein Verfahren wegen Verdachts des beharrlichen Beschäftigens von Drittausländern. Verschärfend kommt hinzu, dass er auch diesen Mitarbeiter nicht zur Sozialversicherung meldete, weshalb er sich mit einem weiteren Verfahren wegen der Nichtabgabe der Sofortmeldung konfrontiert sieht.

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