- Ort und Datum : Lörrach, 4. Februar 2025
Weil er zwei Arbeitnehmer deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt hatte, wurde gegen einen ehemaligen Asia-Restaurantbetreiber aus dem Ortenaukreis im Januar 2025 durch das Amtsgericht Lörrach ein Bußgeld in Höhe von rund 22.000 Euro verhängt.
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte der Gastwirt einem der beiden Beschäftigten über einen Zeitraum von zehn Monaten, dem zweiten über einen Zeitraum von 21 Monaten rund drei Euro je Arbeitsstunde zu wenig bezahlt. Somit entgingen einem Arbeitnehmer mehr als 6.700 Euro Lohn, dem anderen sogar mehr als 15.000 Euro.
Gegen ein zunächst vom Fachsachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Lörrach verhängtes Bußgeld legte der Restaurantbesitzer Einspruch ein, worauf das Amtsgericht Lörrach schließlich in einer Verhandlung Mitte Januar 2025 das Bußgeld erneut mit rund 22.000 Euro festgesetzt hat. Die Höhe spiegelt den Betrag der vorenthaltenen Lohnzahlungen wider.
Das Urteil ist rechtskräftig.