- Ort und Datum : Lörrach, 4. Februar 2025
Wegen Verstößen gegen die gesetzlichen vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wegen eines Mindestlohnverstoßes verhängte das Fachsachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Lörrach gegen die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens im Landkreis Lörrach in zwei getrennten Verfahren Bußgelder in Höhe von 8.000 Euro und rund 35.000 Euro.
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten im Zuge einer verdachtslosen Prüfung von zwei Angestellten der Firma ermittelt, dass deren Chefin über einen Zeitraum von fast zwei Jahren die von mehreren ihrer Beschäftigten geleisteten Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet hatte.
Zudem hatte sie 24 bei ihr beschäftigten Personen nicht den Lohn gezahlt, welcher ihnen nach den gesetzlichen Vorgaben mindestens zugestanden hätte. Fast 10.000 Euro hatte sie so nachweislich eingespart. In einem Fall hatte sie einem Mitarbeiter über einen Zeitraum von sieben Monaten mehr als 2.700 Euro zu wenig ausgezahlt.
Bei der Zumessung des Bußgeldes für die Frau kam erschwerend hinzu, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen sie wegen gleicher Verstöße Bußgelder festgesetzt worden waren.
Zu den neuerlichen Vorwürfen hatte sich die Geschäftsinhaberin dann auch jeweils nicht äußern wollen.
Die Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig.