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Zoll durchsucht Nagelstudio

Vermuteter Gesamtschaden von rund 480.000 Euro; Verdacht des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und der illegalen Beschäftigung von Ausländern; 13 Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster vollstreckt

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster am 30. Januar 2025 unter anderem umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in einem Nagelstudio in Bocholt durchgeführt. Die Durchsuchung einer Privatwohnung in Bocholt war ebenso Teil der Maßnahme. Zeitgleich fanden weitere Durchsuchungen in Oberhausen, Mühlheim an der Ruhr sowie in Berlin statt.

An der Maßnahme waren Einsatzkräfte des Hauptzollamts Münster, des Zollfahndungsamts, des Hauptzollamts Berlin sowie der Steuerfahndung und des Ausländeramtes Bocholt beteiligt. Auch Dolmetscher und ein Bargeldspürhund kamen zum Einsatz. Insgesamt waren an der Maßnahme rund 120 Kräfte beteiligt.

Es besteht unter anderem der Verdacht des Sozialversicherungsbetrugs sowie der Verdacht der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die bislang ermittelte Schadenssumme beläuft sich auf rund 480.000 Euro.

"Unseren Ermittlungen zufolge arbeiten in dem Studio bis zu neun Personen vietnamesischer Herkunft mutmaßlich illegal. In einem Fall haben sich die Hinweise bestätigt, dass eine weibliche Beschäftigte in einem fensterlosen Kellerraum des Nagelstudios auch wohnt und schläft", erläuterte Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster, den Einsatz.

Im Laufe der Maßnahme fanden die Ermittler darüber hinaus im Keller eines Wohnhauses ein Matratzenlager mit sechs Schlafplätzen, welches mutmaßlich ebenfalls als Schlafstätte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Nagelstudios dient.

"Aus anderen Verfahren ist uns bekannt, dass es branchenüblich ist, die Beschäftigten zu fünfzig Prozent am Umsatz zu beteiligen", führte Flothmann weiter aus. Die gegenüber den Behörden gemeldeten Umsätze liegen dabei um ein Vielfaches unterhalb der tatsächlich getätigten Umsätze.

Die Auswertung der sichergestellten Asservate wird die Ermittlerinnen und Ermittler von Zoll und Steuerfahndung nun in den kommenden Wochen beschäftigen. Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster dauern an.

Fensterloser Kellerraum als Wohn- und Schlafstätte Bild / Video 4/4 Fensterloser Kellerraum als Wohn- und Schlafstätte

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