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Fluchtversuch endet im Keller

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 23. Januar 2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Pizzeria im Bottroper Stadtzentrum.

Unter den angetroffenen Personen befand sich ein 28-jähriger indischer Staatsangehöriger, der als Aushilfskraft beschäftigt wurde.

Beim Eintreffen des Zolls versuchte der Mann zu flüchten, um der Kontrolle zu entgehen. Die hinterhereilenden Beamten konnten ihn jedoch im Keller der Pizzeria stellen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Gegenüber den Beamten konnte sich der Mann mit keinerlei Dokumenten legitimieren. Er konnte weder ein Visum noch einen entsprechenden nationalen Aufenthaltstitel vorlegen.

"Damit war auch klar, warum der Mann beim Eintreffen des Zolls sofort wegrannte", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes ein. Während der anschließenden Vernehmung äußerte er den Wunsch nach Asyl. Die Zöllner übergaben ihn daher an die Landeserstaufnahmeeinrichtung.

Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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