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Transportunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt

Zoll deckt Sozialversicherungsschaden von über 64.000 Euro auf

Eine Prüfung des Karlsruher Zolls führte zur Aufdeckung eines Sozialversicherungsschadens in Höhe von über 64.000 Euro und endete mit der Verurteilung eines Transportunternehmers zu einer Freiheitsstrafe.

Angestoßen wurden die umfangreichen Ermittlungen durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung, welche im Rahmen einer Betriebsprüfung des Unternehmens Unstimmigkeiten feststellte.

Die weitere Prüfung und sich anschließende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Karlsruhe ergaben, dass der Inhaber der Firma seine Arbeitnehmenden in verschiedenen Lohnabrechnungssystemen erfasste.

"Dies hatte zur Folge, dass er zwar seinen Arbeitnehmern den vereinbarten Lohn auszahlte und ihnen die entsprechenden Abrechnungen aushändigte, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung jedoch vorgab, wesentlich geringere Löhne auszuzahlen und entsprechend veränderte Abrechnungen an diese übermittelte", erklärte Alina Holm, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

"Aufgedeckt wurde dieses Vorgehen insbesondere durch zahlreiche Zeugenbefragungen und Durchsuchungen", so Holm weiter.

Abschließend ergab sich ein aufgedeckter Gesamtschaden von über 64.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, die nicht an die Einzugsstellen abgeführt worden sind.

Nunmehr wurde der 52-jährige Transportunternehmer aus Pforzheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen rechtskräftig vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner wurde durch das Gericht angeordnet, dass der Unternehmer den entstandenen Schaden in Höhe von über 64.000 Euro zu ersetzen hat.

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