Tiefbauunternehmer wegen Sozialversicherungsbetrugs zu Freiheitsstrafe verurteilt
Rosenheim, 17. Januar 2025
Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Über eine halbe Million Euro Schaden durch Schwarzarbeit hat ein Unternehmer aus Starnberg verursacht und ist deshalb vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil wurde Ende 2024 aufgrund Zurückweisung der eingelegten Revision durch Beschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.
Der frühere Geschäftsführer eines bis zum Jahr 2022 in Starnberg ansässigen Tiefbauunternehmens ließ im Rahmen des Ausbaus des schnellen Datennetzes unter anderem bundesweit Glasfaserkabel durch seine Firma verlegen. Bei der Kontrolle einer seiner Baustellen in Helmstedt (Niedersachsen) stellte das Hauptzollamt Braunschweig mehrere albanische Arbeitskräfte mit ungeklärtem Sozialversicherungsstatus fest. Zur weiteren Prüfung wurde der Vorgang dem örtlich zuständigen Hauptzollamt Rosenheim übersandt.
Bei der anschließenden Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weilheim erhärtete sich schnell der Verdacht, dass das Starnberger Unternehmen Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hat. Es folgten monatelange, teilweise verdeckte Ermittlungen und schließlich die Durchsuchung von circa 20 Wohnungen und Geschäftsräumen bundesweit, unter anderem in Berlin und Hamburg. Durch die sichergestellten Beweismittel konnte die FKS Weilheim schließlich belegen, dass der 53-jährige Mann in seinem Unternehmen in großem Umfang und über Jahre hinweg Arbeitnehmer einsetzte, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden. Er ersparte seinem Unternehmen dadurch die Zahlung von Beiträgen in Höhe von über 570.000 Euro.
Um die ausgezahlten Schwarzlöhne verschleiern zu können, hatte er sich ein Netzwerk an Subunternehmen aufgebaut, welche ihm zu jeder Leistung eine passende Rechnung ausstellten. Diese bundesweit verteilten Firmen wurden jedoch selber nie tätig, sondern waren ausschließlich zum Zweck der Ausstellung von Scheinrechnungen gegründet worden.
Das Landgericht München II verurteilte den deutsch-türkischen Unternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen sowie Betrugs und Steuerhinterziehung in jeweils 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Die von seiner Verteidigung eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.