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Leistungsbetrug durch Zoll aufgedeckt

Freiburger Gewerbetreibender zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe wurde ein Freiburger Gewerbetreibender durch das Amtsgericht Freiburg verurteilt, nachdem er Einkünfte gegenüber dem Jobcenter nicht angegeben hatte, obwohl er zeitgleich Arbeitslosengeld bezog. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Mann mit seinem Transportgewerbe zwischen September 2021 und Mai 2023 Einnahmen von rund 59.000 Euro erzielte. Diese Einkünfte hatte der 42-Jährige dem Jobcenter trotz seiner Mitteilungspflicht verschwiegen. Denn zeitgleich befand er sich im Leistungsbezug beim Jobcenter Freiburg, von welchem er in diesem Zeitraum unberechtigt Arbeitslosengeld in Höhe von knapp 19.000 Euro ausbezahlt bekam.

Das Amtsgericht Freiburg sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die zu Unrecht erhaltenden Leistungen des Jobcenters werden mit Sicherheit zurückgefordert.

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