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Zwei Festnahmen bei Kontrolle in Nagelstudio

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 14. Januar 2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund die in einem Nagelstudio in Marl arbeitenden Personen.

Im Nagelstudio wurden zwei vietnamesische weibliche Personen im Alter von 23 und 28 Jahren angetroffen, die sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren konnten. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Die beiden Frauen wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden die Beschuldigten an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über deren weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheidet.

Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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